Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir möchten, dass alle Menschen unsere Website uneingeschränkt nutzen können. Die Website wurde deshalb an den Anforderungen der WCAG 2.2 (Stufe AA) in Anlehnung an die Norm EN 301 549 ausgerichtet.
Umgesetzte Maßnahmen
- Semantische Seitenstruktur mit Überschriften-Hierarchie, Landmarks und „Zum Inhalt springen“-Link
- Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur mit deutlich sichtbarem Fokus
- Farbkontraste von mindestens 4,5 : 1 für Fließtext
- Formulare mit eindeutigen Beschriftungen, Pflichtfeld-Kennzeichnung und verständlichen Fehlermeldungen
- Animationen werden bei aktivierter Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ abgeschaltet
- Skalierbare Schrift bis 200 % ohne Informationsverlust und responsive Darstellung auf allen Geräten
- Der Bildwechsel auf der Startseite lässt sich jederzeit anhalten; er pausiert bei Mausberührung oder Tastaturfokus und entfällt bei „Bewegung reduzieren“ ganz. Keine automatisch abspielenden Audio- oder Videoinhalte
Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist nach unserer eigenen Einschätzung und einer automatisierten Prüfung (axe-core) weitgehend barrierefrei. Wir setzen die Anforderungen freiwillig um – unabhängig davon, ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auf unsere Website anwendbar ist. Sollten Ihnen Barrieren auffallen, freuen wir uns über Ihren Hinweis.
Bekannte Einschränkungen
- Die Umgebungskarte auf der Kontaktseite wird von einem externen Kartendienst (OpenStreetMap) geladen und ist nur eingeschränkt barrierefrei. Adresse und Anfahrt stehen zusätzlich als Text zur Verfügung.
- Antworten des KI-Chat-Assistenten werden automatisch erzeugt und sind nicht in Leichter Sprache verfügbar. Alle Informationen erhalten Sie auch telefonisch.
Feedback und Kontakt
Sie können uns Mängel bei der Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen in einem anderen Format anfordern:
E-Mail: info@bodylino.de
Telefon: +49 7131 2756500
Barrierefreier Zugang zur Praxis
Informationen zur Erreichbarkeit unserer Praxisräume erhalten Sie gerne telefonisch.
Marktüberwachungsbehörde
Zuständig für die Überwachung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg.
Diese Erklärung wurde im September 2026 erstellt und im Oktober 2026 zuletzt überprüft.