Leistung · KG

Krankengymnastik in Heilbronn

Gezielte Übungen für Beweglichkeit, Kraft und Koordination – abgestimmt auf Ihren Befund und Ihren Alltag.

Physiotherapeutin im Praxis-Shirt bewegt das angewinkelte Bein eines Patienten auf der Behandlungsliege

Krankengymnastik ist der Kern der Physiotherapie. Auf der ärztlichen Verordnung steht dafür meist das Kürzel „KG“, im Alltag sagen viele einfach „Physiotherapie“ – gemeint ist in beiden Fällen die aktive, übungsbasierte Behandlung durch Physiotherapeut:innen. In unserer Praxis in der Heilbronner Oststadt, in der Oststraße 78, behandeln wir Sie mit Krankengymnastik auf Kassenrezept, auf Privatrezept oder als Selbstzahler:in.

Im Mittelpunkt steht nicht ein Standardprogramm, sondern Ihr Befund: Welche Bewegung fällt schwer, was möchten Sie im Alltag, im Beruf oder beim Sport wieder können? Daraus entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen Übungen, die zu Ihnen passen und die Sie zu Hause weiterführen können.

Was ist Krankengymnastik?

Krankengymnastik umfasst aktive Übungen, angeleitete Bewegungen und ergänzende passive Techniken. Ziel ist es, Beweglichkeit, Kraft, Ausdauer und Koordination zu verbessern und Bewegungsabläufe wieder sicherer zu machen. Je nach Beschwerdebild arbeiten wir zum Beispiel an der Stabilität der Rumpfmuskulatur, an der Beweglichkeit eines Gelenks oder an einem gleichmäßigeren Gangbild.

Ein wichtiger Teil ist die Anleitung zur Selbsthilfe. Fortschritte entstehen häufig zwischen den Terminen – deshalb zeigen wir Ihnen Übungen so, dass Sie sie ohne Hilfsmittel oder mit einfachen Mitteln selbstständig durchführen können.

Für wen ist Krankengymnastik geeignet?

KG wird bei sehr unterschiedlichen Beschwerden verordnet. Typische Anlässe sind:

  • Beschwerden im Rücken und Nacken, etwa bei muskulären Verspannungen oder nach einem Bandscheibenvorfall
  • die Zeit nach Operationen, zum Beispiel an Knie, Hüfte oder Schulter
  • Verletzungen aus Sport und Alltag
  • Haltungs- und Bewegungsstörungen
  • Arthrose und andere degenerative Gelenkerkrankungen
  • eingeschränkte Belastbarkeit nach längerer Krankheit

Wenn Sie nach einem Eingriff wieder in Bewegung kommen möchten, finden Sie auf unserer Seite zur Physiotherapie nach einer OP weitere Informationen. Bei anhaltenden Kreuzschmerzen lohnt sich ein Blick auf Physiotherapie bei Rückenschmerzen.

Die Diagnose stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Treten neue Warnzeichen auf – etwa Taubheitsgefühle, Lähmungserscheinungen, Fieber oder starke nächtliche Schmerzen –, sprechen wir das offen an und bitten Sie um ärztliche Abklärung.

Ablauf in unserer Praxis

Beim ersten Termin nehmen wir uns Zeit für ein Gespräch und eine Befundaufnahme. Wir fragen nach Vorgeschichte, Beschwerden und Ihren Zielen, schauen uns Haltung und Bewegungen an und testen Beweglichkeit und Kraft. Bitte bringen Sie Ihre Verordnung und, falls vorhanden, aktuelle Arztberichte oder Bildbefunde mit.

Auf dieser Grundlage legen wir gemeinsam Therapieziele fest. In den folgenden Einheiten wechseln sich angeleitete Übungen, Korrekturen und – wo sinnvoll – passive Techniken ab. Wir überprüfen regelmäßig, ob die Übungen noch passen, und steigern die Anforderungen Schritt für Schritt. Bequeme Kleidung, in der Sie sich gut bewegen können, und ein Handtuch sind hilfreich.

Dauer und Häufigkeit

Eine Einheit Krankengymnastik dauert nach den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie in der Regel 15 bis 25 Minuten. Wie viele Behandlungen Sie erhalten und wie oft pro Woche sie stattfinden sollen, legt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt auf der Verordnung fest – häufig sind es sechs Einheiten. Wenn weiterer Bedarf besteht, kann eine Folgeverordnung ausgestellt werden.

Der Behandlungsbeginn sollte in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung liegen, bei dringendem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen. Melden Sie sich deshalb am besten zeitnah, sobald Sie Ihr Rezept haben.

Verordnung und Kosten

Krankengymnastik ist ein verordnungsfähiges Heilmittel. Mit einer Verordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Erwachsene leisten die gesetzliche Zuzahlung von 10 € je Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten; Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie befreite Personen zahlen nichts.

Privatversicherte und beihilfeberechtigte Patient:innen erhalten eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle einreichen können. Auch als Selbstzahler:in auf Privatrezept können Sie Krankengymnastik bei uns in Anspruch nehmen. Details zu diesen Möglichkeiten finden Sie auf der Seite für Selbstzahler.

Als Selbstzahlerleistung kostet Krankengymnastik 45 € für 20 Minuten. Alle Preise finden Sie in unserer Preisliste.

Krankengymnastik als Hausbesuch

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Praxis kommen können und auf Ihrer Verordnung „Hausbesuch“ angekreuzt ist, kommen wir zu Ihnen nach Hause oder in Ihre Pflegeeinrichtung in Heilbronn und Umgebung. Mehr dazu lesen Sie unter Physiotherapie zu Hause.

Kombination mit anderen Leistungen

Krankengymnastik lässt sich gut mit anderen Heilmitteln verbinden, sofern sie verordnet sind. Eine Wärmeanwendung kann die Muskulatur vor den Übungen lockern, und bei verspannter Muskulatur kann ergänzend eine Massage sinnvoll sein. Geht es gezielt um den Aufbau von Muskelkraft, ist Kräftigung und Beweglichkeit ein eigener Schwerpunkt in unserer Praxis.

Sie haben eine Verordnung und möchten mit Krankengymnastik in Heilbronn beginnen? Nutzen Sie unsere Online-Terminanfrage oder rufen Sie uns an unter +49 7131 2756500 (Mo–Fr 08:00–16:00 Uhr).

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Physiotherapie und Krankengymnastik?

Krankengymnastik ist die bekannteste Behandlungsform innerhalb der Physiotherapie. Umgangssprachlich werden beide Begriffe oft gleichbedeutend verwendet; auf der ärztlichen Verordnung steht meist „KG“.

Wie viele Termine Krankengymnastik bekomme ich?

Die Anzahl legt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt auf der Verordnung fest, häufig sind es sechs Einheiten. Bei weiterem Bedarf kann eine Folgeverordnung ausgestellt werden.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Eine Einheit dauert in der Regel 15 bis 25 Minuten. Planen Sie beim ersten Termin etwas mehr Zeit für Anmeldung und Befund ein.

Was muss ich zur ersten Behandlung mitbringen?

Ihre Verordnung, bequeme Kleidung, ein Handtuch und – falls vorhanden – aktuelle Arztberichte oder Bildbefunde wie Röntgen- oder MRT-Befunde.

Wie schnell muss ich nach der Verordnung mit der Therapie beginnen?

In der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung, bei dringendem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen. Fragen Sie deshalb möglichst bald einen Termin an.

Was kostet Krankengymnastik mit Kassenrezept?

Erwachsene zahlen die gesetzliche Zuzahlung: 10 € je Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Befreite zahlen nichts.

Ist Krankengymnastik auch zu Hause möglich?

Ja, wenn auf Ihrer Verordnung „Hausbesuch“ angekreuzt ist. Wir behandeln Sie dann bei Ihnen zu Hause oder in Ihrer Pflegeeinrichtung in Heilbronn und Umgebung.

Stand: 03.10.2026 · Diese Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung.

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