Preise & Selbstzahler

Preise für Selbstzahler und Privatversicherte in Heilbronn

Physiotherapie mit Privatrezept, Beihilfe oder als Selbstzahler – so funktionieren Behandlung und Abrechnung bei uns.

Bodylino-Visitenkarten, Flyer und Preisliste auf der Empfangstheke neben einer Metallfigur

Nicht jede Behandlung wird über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet. Bei Bodylino Physio in der Heilbronner Oststadt sind Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler ebenso willkommen wie gesetzlich Versicherte. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann Sie als Selbstzahler gelten, was rechtlich ohne Rezept möglich ist und wie die Abrechnung abläuft.

Physiotherapie als Selbstzahler in Heilbronn bedeutet bei uns: Sie erhalten eine Rechnung über die erbrachten Leistungen und begleichen diese selbst. Ob und in welcher Höhe Sie die Kosten anschließend erstattet bekommen, hängt von Ihrer Versicherung und Ihrem Tarif ab.

Wer ist Selbstzahler?

Als Selbstzahler gelten alle, deren Behandlung nicht direkt mit einer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet wird. Typische Situationen sind:

  • Privatrezept: Sie sind privat versichert oder Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt stellt Ihnen ein Privatrezept aus. Die Behandlung wird Ihnen in Rechnung gestellt, und Sie reichen die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein.
  • Private Zusatzversicherung: Manche gesetzlich Versicherte haben eine Zusatzversicherung, die Heilmittel ganz oder teilweise erstattet. Welche Leistungen abgedeckt sind, regelt Ihr Vertrag.
  • Beihilfe: Beihilfeberechtigte erhalten ebenfalls eine Rechnung und reichen diese bei der Beihilfestelle und gegebenenfalls ihrer ergänzenden Krankenversicherung ein.
  • Leistungen außerhalb des Kassenkatalogs: Einige Anwendungen, etwa Kinesio-Taping oder trockenes Schröpfen, gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und werden daher privat abgerechnet.
  • Zusätzliche Einheiten: Wenn Sie nach Ablauf einer Verordnung weitere Termine wünschen oder die Behandlung ergänzen möchten, können Sie diese Einheiten auf eigene Kosten erhalten – für die Behandlung von Beschwerden allerdings nur mit ärztlicher Verordnung, etwa einem Privatrezept.

Physiotherapie ohne Kassenrezept – was ist erlaubt?

Viele fragen nach Physiotherapie ohne Kassenrezept. Hier gilt eine klare Rechtslage: Die therapeutische Behandlung von Krankheiten und Beschwerden setzt in Deutschland eine ärztliche Verordnung voraus. Das kann ein Kassenrezept oder ein Privatrezept sein. Ohne Verordnung dürfen Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Krankheiten nur behandeln, wenn sie über eine (sektorale) Heilpraktikererlaubnis verfügen.

Ohne Rezept möglich sind präventive Angebote ohne Krankheitsbezug – zum Beispiel ein Training zur Erhaltung der Beweglichkeit oder eine Beratung zu Haltung und Ergonomie am Arbeitsplatz, sofern keine Erkrankung behandelt wird. Mehr dazu finden Sie unter Haltung und Ergonomie und Kräftigung und Beweglichkeit. Wenn Sie Beschwerden haben, lassen Sie diese bitte ärztlich abklären; mit einer Verordnung können wir Sie anschließend gezielt behandeln.

Abrechnung und Erstattung

Als Selbstzahler oder Privatversicherte erhalten Sie nach der Behandlung eine Rechnung mit allen erbrachten Leistungen. Diese Rechnung können Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfestelle einreichen.

Bitte beachten Sie: Eine vollständige Erstattung durch die private Krankenversicherung ist nicht garantiert. Viele Versicherungen und die Beihilfe orientieren sich bei der Erstattung an eigenen Höchstsätzen, etwa an den Beihilfesätzen oder am Gebührenverzeichnis für Physiotherapeuten (GebüTh). Liegt der Rechnungsbetrag darüber, kann ein Eigenanteil bei Ihnen verbleiben. Klären Sie deshalb am besten vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung, welche Leistungen in welcher Höhe übernommen werden.

Bewahren Sie Rechnung und Verordnung gut auf, da Versicherung oder Beihilfestelle in der Regel beides zur Erstattung benötigen. Bei einer Zusatzversicherung lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen: Häufig gibt es jährliche Höchstbeträge oder Wartezeiten, die die Erstattung beeinflussen können.

Preise

Die folgenden Preise gelten für Selbstzahler und Privatleistungen. Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.

Preisliste für Selbstzahler

Privat & Selbstzahler Alle Preise gelten für Selbstzahler und Privatleistungen.

Kinesio-Taping

Kinesio-Taping – Dauer und Preis
LeistungDauerPreis
Tape klein z. B. Handgelenk 5 €
Tape mittel z. B. Nacken 10 €
Tape groß z. B. Rücken 15 €

Weitere Anwendungen

Weitere Anwendungen – Dauer und Preis
LeistungDauerPreis
Trockenes Schröpfen 25 €

Hausbesuche

Hausbesuche – Dauer und Preis
LeistungDauerPreis
Hausbesuchspauschale je nach Entfernung innerhalb der Stadtteile 35 € – 45 €

Bei Hausbesuchen wird die gewählte Leistung zusätzlich zur Hausbesuchspauschale berechnet. Beispiel: Krankengymnastik 20 Min. (45 €) + Hausbesuchspauschale (35–45 €) = 80 – 90 €.

Physiotherapeutische Erstberatung & Befund

Ausführliche Analyse Ihrer Beschwerden und individuelle Empfehlungen für Ihre Gesundheit und Beweglichkeit. Mehr zur Erstberatung

Beinhaltet:

  • Ausführliches Anamnesegespräch
  • Haltungs-, Bewegungs- und Funktionsanalyse
  • Gezielte physiotherapeutische Untersuchung
  • Einschätzung der Ursachen Ihrer Beschwerden
  • Individuelle Therapieempfehlung
  • Erste Behandlung / Soforthilfe (falls sinnvoll)
  • Persönlicher Übungsplan und Alltagstipps

30 Min. 59 €

45 Min. 79 €

Befund und Behandlung von Beschwerden erfolgen auf ärztliche Verordnung (Kassen- oder Privatrezept). Ohne Verordnung beraten wir Sie gerne präventiv – ohne Behandlung von Beschwerden.

Alle Preise sind Endpreise in Euro (Stand: Oktober 2026). Ob und in welcher Höhe Ihre private Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfe die Kosten erstattet, hängt von Ihrem Tarif ab.

Einen Überblick über die einzelnen Behandlungen finden Sie unter unsere Leistungen. Fragen zu den Preisen beantworten wir Ihnen gerne telefonisch unter +49 7131 2756500.

Terminvereinbarung und Absagen

Einen Termin können Sie telefonisch, über unseren Rückruf-Service oder direkt über die Online-Terminanfrage vereinbaren. Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre ärztliche Verordnung (zum Beispiel ein Privatrezept) und ein großes Handtuch mit. Vorhandene ärztliche Befunde oder Unterlagen können Sie gerne mitbringen – das ist aber kein Muss. Wir sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr für Sie da.

Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden – telefonisch oder per E-Mail. Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen fällt eine Ausfallgebühr an.

Hausbesuch als Selbstzahler

Auch Privatversicherte und Selbstzahler können wir zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung in Heilbronn und Umgebung behandeln, wenn die ärztliche Verordnung einen Hausbesuch vorsieht. Zusätzlich zur gewählten Leistung berechnen wir eine Hausbesuchspauschale von 35 bis 45 €, je nach Entfernung innerhalb der Stadtteile – zum Beispiel Krankengymnastik 20 Minuten (45 €) plus Pauschale, insgesamt 80 bis 90 €. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite Physiotherapie als Hausbesuch.

Häufige Fragen

Kann ich Physiotherapie ohne Rezept bekommen?

Präventive Angebote ohne Krankheitsbezug sind ohne Rezept möglich. Für die Behandlung von Beschwerden oder Erkrankungen benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, zum Beispiel ein Privatrezept.

Was ist ein Privatrezept?

Ein Privatrezept ist eine ärztliche Verordnung, die nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet wird. Sie erhalten von uns eine Rechnung und reichen diese gegebenenfalls bei Ihrer Versicherung ein.

Übernimmt meine private Krankenversicherung die Kosten vollständig?

Das hängt von Ihrem Tarif ab. Viele Versicherungen erstatten nur bis zu bestimmten Höchstsätzen, sodass ein Eigenanteil verbleiben kann. Fragen Sie am besten vorab bei Ihrer Versicherung nach.

Wie funktioniert die Abrechnung mit der Beihilfe?

Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Beihilfestelle und gegebenenfalls Ihrer ergänzenden Krankenversicherung einreichen. Die Erstattung richtet sich nach den geltenden Beihilfesätzen.

Kann ich als gesetzlich Versicherter zusätzliche Behandlungen selbst bezahlen?

Ja, zusätzliche Einheiten oder Leistungen außerhalb des Kassenkatalogs wie Kinesio-Taping können Sie selbst bezahlen. Für die Behandlung von Beschwerden ist dafür eine ärztliche Verordnung, etwa ein Privatrezept, erforderlich.

Was kostet eine Behandlung?

Die Preise hängen von Leistung und Dauer ab, zum Beispiel Krankengymnastik 45 € (20 Min.), Klassische Massage 40 € (20 Min.) oder Manuelle Lymphdrainage ab 50 € (30 Min.). Alle Preise finden Sie in der Preisliste auf dieser Seite.

Was kostet ein Hausbesuch?

Zusätzlich zur gewählten Leistung berechnen wir eine Hausbesuchspauschale von 35 bis 45 €, je nach Entfernung innerhalb der Stadtteile.

Bis wann muss ich einen Termin absagen?

Spätestens 24 Stunden vorher, telefonisch oder per E-Mail. Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen fällt eine Ausfallgebühr an.

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihre ärztliche Verordnung und ein großes Handtuch mit. Vorhandene ärztliche Befunde, zum Beispiel OP- oder Röntgenberichte, gerne – das ist aber kein Muss.

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