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Physiotherapie auf Rezept: So funktioniert die Heilmittelverordnung

Was steht auf der Verordnung, wie lange ist sie gültig, was kostet die Zuzahlung? Physiotherapie auf Rezept – einfach erklärt von Bodylino.

„Ich habe ein Rezept bekommen – und jetzt?“ Diese Frage hören wir am Telefon fast täglich. Die sogenannte Heilmittelverordnung ist gar nicht kompliziert, wenn man ein paar Punkte kennt. Wir erklären, worauf es ankommt.

Was steht auf der Verordnung?

Auf dem Formular (Muster 13) vermerkt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt unter anderem:

  • das Heilmittel, zum Beispiel Krankengymnastik (KG), Manuelle Lymphdrainage (MLD) oder Bindegewebsmassage (BGM),
  • die Anzahl der Behandlungen – häufig sind es sechs,
  • die Frequenz, also wie oft pro Woche behandelt werden soll,
  • ggf. ein ergänzendes Heilmittel, etwa Wärmetherapie,
  • ob ein Hausbesuch notwendig ist,
  • ob ein dringlicher Behandlungsbedarf besteht.

Bitte prüfen Sie beim Arztbesuch kurz, ob Ihre Daten stimmen und ob die Verordnung unterschrieben ist. Das erspart später Rückfragen.

Wie schnell muss ich anfangen?

Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Hat die Ärztin oder der Arzt einen dringlichen Behandlungsbedarf angekreuzt, sind es 14 Tage. Melden Sie sich deshalb am besten direkt nach dem Arzttermin bei uns – telefonisch oder über unsere Online-Terminanfrage.

Was kostet mich die Physiotherapie?

Als gesetzlich versicherte Person ab 18 Jahren zahlen Sie eine gesetzliche Zuzahlung:

Bestandteil Betrag
Pauschale je Verordnung 10,00 €
Anteil an den Behandlungskosten 10 %

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Wer die Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich bei der Krankenkasse befreien lassen – bringen Sie den Befreiungsausweis dann einfach zum ersten Termin mit.

Privatversicherte erhalten von uns eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung bzw. Beihilfe einreichen. Selbstzahler benötigen für die Behandlung von Beschwerden ebenfalls eine ärztliche Verordnung, etwa ein Privatrezept; ohne Rezept möglich sind nur präventive Angebote ohne Krankheitsbezug (siehe Selbstzahler).

Was bringe ich zum ersten Termin mit?

  • die Verordnung im Original,
  • ein großes Handtuch,
  • Ihre Versichertenkarte,
  • bequeme Kleidung.

Vorhandene ärztliche Befunde, zum Beispiel OP-Berichte oder MRT-Befunde, können Sie gerne mitbringen – ein Muss ist das aber nicht.

Beim ersten Termin erheben wir einen ausführlichen Befund und besprechen mit Ihnen die Ziele der Therapie. Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, haben wir die häufigsten Fragen auch auf unserer Startseite gesammelt.

Und wenn die Behandlungen nicht reichen?

Ist nach der ersten Verordnung noch weiterer Bedarf vorhanden, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Folgeverordnung ausstellen. Wir geben Ihnen auf Wunsch einen kurzen Therapiebericht mit, der bei der Entscheidung hilft.

Stand: September 2026. Die Angaben beziehen sich auf die gesetzliche Krankenversicherung und die Heilmittel-Richtlinie; Einzelheiten können sich ändern.