Was kostet Physiotherapie? Zuzahlung, Privatrezept und Selbstzahler im Überblick
Gesetzlich versichert, privat versichert oder Selbstzahler: Welche Kosten bei Physiotherapie auf Sie zukommen, wie die Zuzahlung berechnet wird und wann eine Befreiung möglich ist.
„Was muss ich eigentlich selbst bezahlen?“ Diese Frage hören wir am Telefon fast täglich. Die Antwort hängt davon ab, wie Sie versichert sind und ob eine ärztliche Verordnung vorliegt. Hier finden Sie einen Überblick.
Gesetzlich versichert mit Verordnung
Verordnet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Physiotherapie auf einem Kassenrezept (Heilmittelverordnung), übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den Großteil der Kosten. Ab 18 Jahren zahlen Sie eine gesetzliche Zuzahlung:
- 10 € je Verordnung (Verordnungsgebühr)
- plus 10 % der Behandlungskosten
Ein Beispiel: Kosten sechs Behandlungen zusammen 150 €, zahlen Sie 10 € + 15 € = 25 €. Den genauen Betrag nennen wir Ihnen gern vorab.
Wer ist befreit?
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen keine Zuzahlung.
- Befreiung: Wer im Kalenderjahr seine Belastungsgrenze erreicht – in der Regel 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken 1 % –, kann sich von der Krankenkasse befreien lassen. Bringen Sie den Befreiungsausweis bitte zum Termin mit.
Heben Sie Quittungen über Zuzahlungen auf – auch für Medikamente und andere Leistungen. Sie zählen alle zur Belastungsgrenze.
Gut zu wissen
Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen, bei dringendem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen. Melden Sie sich deshalb am besten direkt nach dem Arztbesuch. Mehr dazu in unserem Beitrag Physiotherapie auf Rezept.
Privatversichert oder mit Beihilfe
Privatversicherte erhalten von uns eine Rechnung, die sie bei ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls bei der Beihilfe einreichen. Grundlage ist ein Privatrezept. Wie viel erstattet wird, hängt von Ihrem Tarif ab – manche Tarife erstatten nur bis zu bestimmten Höchstsätzen. Fragen Sie im Zweifel vorab bei Ihrer Versicherung nach.
Selbstzahler
Sie möchten eine Leistung ohne Kassenrezept nutzen, zum Beispiel eine Massage zur Entspannung oder eine zusätzliche Behandlung? Dann zahlen Sie den Preis aus unserer Preisliste direkt. Wichtig: Die Behandlung von Beschwerden und Erkrankungen setzt auch bei Selbstzahlern eine ärztliche Verordnung voraus – dafür genügt ein Privatrezept. Ohne Verordnung sind nur präventive Angebote ohne Krankheitsbezug möglich, etwa eine Wohlfühlmassage.
Alle Preise – von Krankengymnastik über Massagen bis zur Erstberatung – finden Sie übersichtlich auf unserer Seite Preise & Selbstzahler.
Hausbesuche
Ist auf der Verordnung ein Hausbesuch vermerkt, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse auch diesen – zuzüglich der üblichen Zuzahlung. Für Selbstzahler berechnen wir eine Hausbesuchspauschale je nach Entfernung. Mehr auf unserer Seite Hausbesuche.
Termine rechtzeitig absagen
Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vorher ab. Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen fällt eine Ausfallgebühr an, die nicht von der Krankenkasse übernommen wird.
Noch Fragen?
Rufen Sie uns an unter +49 7131 2756500 (Mo–Fr 8–16 Uhr) – wir erklären Ihnen gern, was in Ihrem Fall auf Sie zukommt. Oder fragen Sie direkt einen Termin an.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: Oktober 2026). Verbindliche Auskünfte zur Kostenübernahme erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse bzw. Versicherung.